Kellings Gang
Verlassen wir nun die Hartengrube und laufen nach links über die „Parade“ an der Propsteikirche Herz-Jesu vorbei zur Dankwartsgrube. In Hausnummer 9 auf der linken Seite liegt Kellings Gang.
Seinen heutigen Namen erhielt Kellings Gang erst nach 1754, als Johann Jakob Kelling diesen Gang von seinem Schwiegervater Gottlieb Mirig übernahm. Erstmals urkundlich erwähnt wurde er jedoch schon 1580, wobei als Eigentümer bereits von 1517 bis 1538 der „Vorsteher der Wachslichte, die vor dem Chore der Marienkirche brennen“, genannt wird [1].
Wie nur unschwer zu erkennen ist, möchten die Anwohner nicht, dass der Innenhof besichtigt wird. Deswegen zeige ich hier auch nur den Eingangsbereich dieses Ganges, wie er von der Straße aus zu sehen ist. Vielleicht ist das Schild aber auch ironisch gemeint, denn wenn man es genau betrachtet, handelt es sich ja definitiv um einen Durchgang…
Um das Thema „Privatsphäre der Gänge und Höfe“ drehen sich viele Diskussionen in der Stadt (vgl. „Lübecks Gänge im rechtsfreien Raum…“ [2]). Auf der einen Seite handelt es sich in den allermeisten Fällen zwar um Privatbesitz, der dem Hausrecht der Eigentümer unterliegt und somit sowohl der Zutritt als auch die Fotografiererlaubnis untersagt werden können, andererseits wurde der historische Stadtkern Lübecks auch gerade wegen der architektonischen Besonderheit dieser Gänge und Höfe 1987 zum UNESCO-Welterbe erklärt. Was aber nützt so ein Titel, wenn immer mehr dieser kleinen Oasen der Öffentlichkeit, unter Verweis auf die Privatsphäre der Bewohner, vorenthalten werden? Sicher mag es etwas lästig für die Bewohner sein, wenn gerade im Sommer alle zwei Minuten irgendwelche Touristen durch den Vorgarten stapfen und Selfies machen, andererseits sollte jedem, der so ein Ganghaus mietet oder kauft, schon vorher bewusst sein, dass es hier zuweilen etwas unruhig werden könnte.
Archiv der Hansestadt Lübeck, Bau- und Architekturgeschichte, Stadtentwicklung in Lübeck:
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