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    Olaf Pokorny Montag, 24. Juli 2017, 12:05 Uhr │ Lübecks Gänge und Höfe
    (zuletzt geändert am 28. November 2020, 19:23 Uhr)

    Lübeck · Gänge und Höfe · Stadtrundgang · Dankwartsgrube · Kellings Gang · Marien Quartier

    Verlassen wir nun die Harten­grube und laufen nach links über die „Parade“ an der Propstei­kirche Herz-Jesu vorbei zur Dankwarts­grube. In Haus­nummer 9 auf der linken Seite liegt Kellings Gang.

    Stadtplan: Lübeck, Dankwartsgrube 9

    Lübeck, Dankwartsgrube 9
    Daten von OpenStreetMap – Veröffentlicht unter ODbL.

    Seinen heutigen Namen erhielt Kellings Gang erst nach 1754, als Johann Jakob Kelling diesen Gang von seinem Schwieger­vater Gottlieb Mirig übernahm. Erstmals urkundlich erwähnt wurde er jedoch schon 1580, wobei als Eigen­tümer bereits von 1517 bis 1538 der „Vorsteher der Wachs­lichte, die vor dem Chore der Marien­kirche brennen“, genannt wird [1].

    Foto: Kellings Gang, Dankwartsgrube 9

    Kellings Gang, Dankwarts­grube 9
    Veröffentlicht unter einer Fair-Use-Policy.

    Wie nur unschwer zu erkennen ist, möchten die Anwohner nicht, dass der Innen­hof besichtigt wird. Deswegen zeige ich hier auch nur den Eingangs­bereich dieses Ganges, wie er von der Straße aus zu sehen ist. Vielleicht ist das Schild aber auch ironisch gemeint, denn wenn man es genau betrachtet, handelt es sich ja definitiv um einen Durch­gang…

    Um das Thema „Privat­sphäre der Gänge und Höfe“ drehen sich viele Diskus­sionen in der Stadt (vgl. „Lübecks Gänge im rechts­freien Raum…“ [2]). Auf der einen Seite handelt es sich in den aller­meisten Fällen zwar um Privat­besitz, der dem Haus­recht der Eigen­tümer unter­liegt und somit sowohl der Zutritt als auch die Foto­grafier­erlaubnis untersagt werden können, anderer­seits wurde der historische Stadt­kern Lübecks auch gerade wegen der architek­tonischen Besonder­heit dieser Gänge und Höfe 1987 zum UNESCO-Welterbe erklärt. Was aber nützt so ein Titel, wenn immer mehr dieser kleinen Oasen der Öffentlich­keit, unter Verweis auf die Privat­sphäre der Bewohner, vorent­halten werden? Sicher mag es etwas lästig für die Bewohner sein, wenn gerade im Sommer alle zwei Minuten irgend­welche Touristen durch den Vor­garten stapfen und Selfies machen, anderer­seits sollte jedem, der so ein Gang­haus mietet oder kauft, schon vorher bewusst sein, dass es hier zuweilen etwas unruhig werden könnte.


    Literatur

    Archiv der Hanse­stadt Lübeck, Bau- und Architektur­geschichte, Stadt­entwicklung in Lübeck:

    [1] Dokument AD.01: Dach – Druppen­fall

    [2] Dokument AG.01: Galerie – Garten, S. 4‑5

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